Wie werde ich Patient? Dein Weg in die Cannabis-Therapie

Als etablierter pharmazeutischer Handel und engagierter Importeur haben wir es uns zur zentralen Aufgabe gemacht, den Zugang zu hochwertigen Cannabis-Therapien für Patientinnen und Patienten nachhaltig zu sichern und zu optimieren.

Wie finde ich einen Arzt, der Cannabis verschreibt?

Neben dem Besuch bei deinem Hausarzt gibt es ebenfalls die Möglichkeit, dein Rezept über eine Telemedizin Plattform zu prüfen. Du füllst einen Fragebogen aus und dein Arzt schätzt ein, ob eine Cannabis-Therapie für dich in Frage kommt. Sollte eine Therapie für dich in Frage kommen, wird das Rezept an die Apotheke deiner Wahl übermittelt und dort verarbeitet. Hier findest du eine Auswahl an Plattformen, die dir helfen können, eine geeignete Therapie Option zu finden.

Auswahl an Telemedizin-Platformen

  • Online-Fragebogen
  • Online Sprechstunde
  • schnelle Bearbeitung
  • OneStop Direktbestellung
  • Freie Arztwahl (Deutschland und EU)
ZUM ANBIETER
  • Online-Fragebogen
  • Online Sprechstunde
  • schnelle Bearbeitung
  • Deutsche Ärzte
  • hoher Datenschutz
ZUM ANBIETER
  • Online-Fragebogen
  • Text Fragebogen
  • Versand oder Abholung möglich
  • Keine Wartezeit
  • Durch deutsche Ärzte geprüft
ZUM ANBIETER
  • Online-Fragebogen
  • Online u0026 Praxis Sprechstunde
  • Hausbesuch (Berlin)
  • Deutsche Ärzte
  • kostenloser Schengen-Service
  • DSGVO konform
ZUM ANBIETER
  • Online-Fragebogen
  • Videosprechstunde
  • schnelle Bearbeitung
  • Deutsche Ärzte
  • Express Versand
ZUM ANBIETER
  • Online-Fragebogen
  • Online Sprechstunde
  • unkomlizierte Beratung
  • Schneller und diskreter Service
  • große Auswahl 
ZUM ANBIETER

FAQs

Alle Ärzte, mit Ausnahme von Zahnärzten und Tierärzten, dürfen cannabishaltige Medikamente verschreiben.

  1. Patienten, die von ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Kostenübernahme für cannabinoidhaltige Arzneimittel erhielten, waren verpflichtet, an einer anonymisierten Befragung – der sogenannten BfArM-Begleiterhebung – teilzunehmen. Diese diente der Analyse der Indikationen, für die cannabisbasierte Arzneimittel verordnet wurden, der Demographie von Patienten sowie der Gewinnung weiterer Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis als Medizin. Die Datenerhebung wurde am 31.03.2022 abgeschlossen.
  2. In der BfArM-Begleiterhebung wurden die verordneten cannabishaltigen Arzneimittel erfasst, die unter anderem bei den folgenden Indikationen eingesetzt werden:
    • Schmerzen
    • Spastik
    • Anorexie und Kachexie
    • Übelkeit und Erbrechen
    • Depressionen
    • Krebs
    • ADHS
    • Appetitlosigkeit
    • IBS
    • Tourette-Syndrom
    • Epilepsie
    • Restless leg Syndrom
    • Schlaflosigkeit/Schlafstörungen
    • Unruhe

Darüber hinausgehend geben Studien Einblick in die Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten bei der Behandlung oder Linderung von Beschwerden bei:

  • Osteoarthritis
  • HIV-assoziierten neurokognitiven Beeinträchtigungen
  • Schmerzen bei Sichelzellanämie
  • Fibromyalgie

Weitere Studieninformationen finden Sie bei uns im Wissensbereich.

  1. Cannabisbasierte Medikamente können inhaliert, oral oder sublingual (unter die Zunge) verabreicht werden. Dies hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter die Präferenz des Patienten, die Indikation und die Art des Medikaments.
  2. Cannabisblüten können mit speziellen Verdampfern inhaliert werden. Mit Vaporizern wird das Cannabis auf die optimale Temperatur für die Aktivierung und Freisetzung von THC und CBD vorbereitet und erhitzt. Die Inhalation ermöglicht eine schnelle Aufnahme der Cannabinoide (und Terpene) über die Lunge und den Transport in den Blutkreislauf. Der schnelle Behandlungsbeginn macht sie zur bevorzugten Verabreichung zur Linderung akuter Schmerzen. 
  3. Cannabisbasierte Arzneimittel können auch oral in Form von Extrakten oder Ölen eingenommen werden. Der Wirkeintritt dauert bei dieser Methode länger, aber die Wirkung hält je nach Dosierung und Stoffwechsel des Patienten bis zu 8 Stunden an. Bei der oralen Einnahme wird das THC chemisch in eine stärkere und länger anhaltende Version (Delta-11-Hydroxy-THC) umgewandelt.
  4. Die sublinguale Verabreichung von cannabisbasierten Medikamenten ist bei Extrakten, die in einem Trägeröl zubereitet werden, üblich. Die Verabreichung unter der Zunge ermöglicht einen schnellen Wirkungseintritt, ähnlich wie beim Inhalieren, hält aber die Wirkungsdauer länger aufrecht.

Patienten mit einer schweren Erkrankung, bei der andere allgemein anerkannte Behandlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen oder in ihrem Fall nicht anwendbar sind, können eine Kostenübernahme für cannabishatige Arzneimittel durch die gesetzliche Krankenkasse beantragen. Voraussetzung ist, dass nach fachlicher Einschätzung eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Auswirkung auf Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome besteht. Die Erstverordnung muss seit Oktober 2024 für bestimmte, qualifizierte Ärzte nicht mehr zwingend vorab durch die Krankenkasse genehmigt werden. In anderen Fällen bleibt die Genehmigungspflicht vor Therapiebeginn bestehen. Die Teilnahme an der anonymisierten Begleiterhebung durch das BfArM ist seit April 2022 nicht mehr notwendig. 
Sofern Patienten die Kosten selbst tragen, kann auch ein Privatrezept ausgestellt werden.

Die Genehmigung durch die Krankenkasse vor Therapiebeginn  ist nur dann erforderlich, wenn Patienten eine Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen und kein spezialisierter Arzt die Verordnung vornimmt. Für spezielle Facharztgruppen entfällt der Genehmigungsvorbehalt seit Oktober 2024, weshalb die Erstverordnung auch ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse erfolgen kann. Hierzu zählen:

  • Neurologen
  • Schmerztherapeuten
  • Onkologen
  • Palliativmediziner 
  • Rheumatologen
  • Psychiater

Für Ärzte außerhalb dieser Fachgruppen bleibt die Genehmigung vor Therapiebeginn weiterhin bestehen.
Trägt der Patient die Kosten selbst, kann der behandelnde Arzt ein Privatrezept ausstellen. Die Entscheidung cannabisbasierte Arzneimittel zu verschreiben liegt bei dem behandelnden Mediziner und sollte sorgfältig beurteilt werden.